„Maskenpflicht“ für den Verbandskasten
Für 2022 ist eine Anpassung der DIN-Norm Nr. 13164 geplant, die auflistet, was alles Teil des Notfallsets ist. Zukünftig müssen zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) als Teil des Verbandkastens mitgeführt werden. Die Verbandkasten- Maskenpflicht soll voraussichtlich mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrszulassung (StVZO) kommen und damit auch für die Zeit nach der Pandemie gelten.
Die Umtauschpflicht für alte Führerscheine startet 2022
Mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie sollen bis 19. Januar 2033 alle Führerscheine in fälschungssichere EU-Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden. Dies geschieht stufenweise. Die erste Frist endet im Juli 2022. Die Führerscheinbeantragung kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Wer nach der Frist mit einem alten Führerschein erwischt wird, darf mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
Gestaffelte Fristen
Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers relevant:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Juli 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Führerschein-Ausstellungsjahr:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033